Mitgliedschaft * Beiträge * Arbeitsdienst * Kündigung
Interessieren Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein?
Dann senden Sie uns bitte eine email mit folgenden Angaben:
Name, Adresse, Geburtsdatum, Handy- bzw. Telefonnummer und Bankverbindung. Wir lassen Ihnen dann umgehend einen mit Ihren Angaben vorbereiteten Aufnahmeantrag zukommen, den Sie nur noch unterschrieben zurücksenden bzw. in den Briefkasten an der Tennishalle einwerfen müssen. Wir erheben keine Aufnahmegebühren. Erst nach Eingang des unterschriebenen Aufnahmeantrags erfolgt der Bankeinzug des Jahresbeitrags. Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils fällig zum März, und werden per Lastschrift eingezogen.
Wir freuen uns auf Sie / Dich !
- Erwachsene: aktive Mitgliedschaft (groß)
Vollpreis (1. Familienmitglied) 210,00 €
ermäßigt (Lebenspartner) 185,00 €
ermäßigt (ab dem 3. Familienmitglied) 170,00 €
ermäßigt (Doppelmitgliedschaft) 140,00 €
ermäßigt (Student, Azubi etc.) 90,00 € - Erwachsene: aktive Mitgliedschaft (klein)
ohne Spielberechtigung auf den Außenplätzen 50,00 € - Kinder und Jugendliche
bis 10 Jahre 50,00 €
von 11 – 17 Jahren 70,00 €
(ab dem 3. Familienmitglied pro Kind 10,- € Nachlass) - Erwachsene ¨ passive Mitgliedschaft 30,00 €
Einwohner von Titisee-Neustadt inkl. der Ortsteile dürfen auf den Außenplätzen nicht als Gäste spielen, können aber bei Interesse einmalig eine Schnuppermitgliedschaft (Saisonkarte) zu 105,- € erwerben. Diese berechtigt allerdings bei Nutzung der Tennishalle nicht zu Konditionen für Mitglieder.
In der Tennishalle können Nichtmitglieder aus Titisee-Neustadt jederzeit unter 07651 971 775 einen Platz buchen (im Sommer 16,- € pro Platzstunde, im Winter zu den ausgehängten Hallenpreisen für Nichtmitglieder).
Von allen Aktiven (Mitgliedschaft groß), die im Kalenderjahr 16 Jahre oder älter bzw. 65 Jahre oder jünger sind, sind 5 Arbeitsstunden zu leisten. Nicht geleistete Stunden werden mit 20,00 € pro Std. berechnet. Der Arbeitsdienst kann stellvertretend erbracht werden, soweit es sich um Familienmitglieder handelt.
Kündigungen bzw. Änderungen der Mitgliedschaft werden erst im Folgejahr wirksam, sofern sie bis spätestens 31.12. schriftlich vorliegen. Innerhalb eines Jahres können Veränderungen nicht berücksichtigt werden.