Lt. Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung ist der Sportbetrieb in sämtlichen Sportanlagen für den Publikumsverkehr zu schließen.
Dies betrifft somit auch unsere Tennishalle, die mit sofortiger Wirkung geschlossen ist.
Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Einzelnen, im Alltag die zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus unstrittig wichtigsten und wirkungsvollsten Maßnahmen und AHA-Regeln zu beachten
- Abstand halten – mindestens 1,5 m zu Dritten
- Hygiene-Maßnahmen – regelmäßiges Händewaschen + Desinfizieren
- Alltagsmasken – Mund- + Nasenschutz
Sobald sich eine neue Lage ergibt bzw. sich das Ende dieser behördlichen Anordnung absehen lässt, werden wir dies umgehend kommunizieren.